So viele Bürger haben das Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“ seit September 2023 mit ihrer Unterschrift unterstützt. Wir danken jedem Einzelnen. Stimmzettel sammeln wir derzeit nicht mehr.
Was wir erreicht haben
Im September 2023 haben wir das Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“ gestartet. Innerhalb weniger Wochen kamen Zehntausende unterschriebene Stimmzettel aus ganz Hessen zusammen, vom Reinhardswald bis zum Spessart, vom Taunus bis in die Rhön.
Im November 2023 haben CDU und SPD in ihr Eckpunktepapier für die neue Landesregierung aufgenommen, dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird. Das war ein großer Erfolg unserer Initiative und der vielen Bürger, die uns unterstützt haben.
Wie es weitergeht
Der Verzicht auf Sonderzeichen allein genügt nicht. Endlose Doppelnennungen und künstliche Formen wie „Radfahrende“ sind keine Lösung. Unser Gesetzentwurf geht weiter: Niemand soll zum Gendern gezwungen oder für Deutsch nach den amtlichen Regeln benachteiligt werden, weder in Behörden noch in Schulen, Hochschulen oder im Rundfunk.
Im Juli 2024 haben wir unsere Haltung in einer Stellungnahme an den Hessischen Landtag dargelegt. Im Mai 2025 hat Dr. Bernd Fischer, der Sprecher der Vertrauensleute, Ministerpräsident Boris Rhein in einem offenen Brief aufgefordert, die Zusagen konsequent umzusetzen. Mehr dazu unter Nachrichten.
Worum es uns geht
Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“
Liebe Bürgerinnen und Bürger in Hessen,1
wenn Sie wollen, dass …
- … Sie im Umgang mit Behörden in verständlicher Sprache angesprochen werden und amtliche Schreiben in lesbarem Deutsch abgefasst sind,
- … Sie mit „sehr geehrte Frau“ oder „sehr geehrter Herr“ angesprochen werden und nicht mit „Mitbürger*innen“ oder gar „Kund*innen“, eine Formulierung, in der das in der deutschen Sprache gar nicht vorkommende Phantasiewort „Kund“ statt „Kunde“ steckt,
- … Sie als Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nicht moralisch unter Druck gesetzt oder gar disziplinarisch verpflichtet werden, in der schriftlichen oder mündlichen Kommunikation „Gendersprache“ zu verwenden,
- … Sie Radfahrer und Wähler sind statt Radfahrende und Wählende, selbst wenn Sie Ihr Fahrrad gerade schieben oder nicht an der Wahlurne stehen,
- … Sie als Schüler oder Student nicht mit Punktabzügen oder einer schlechteren Note bestraft werden, wenn Sie statt der „Gendersprache“ Deutsch nach den derzeitigen Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung verwenden,
- … Sie sich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen nicht die Kunstpausen der Nachrichtensprecher und Moderatoren als sprachlichen Ausdruck von Genderformen anhören müssen,
- … Sie auch als ausländischer Mitbürger die Chance erhalten, die deutsche Sprache zu verstehen, ohne die Hürden von Sternchen, Unterstrichen und sonstigen Sonderzeichen überwinden zu müssen,
- … Sie als Blinder, Gehörloser oder auf einfache Sprache angewiesener Mensch nicht vor unüberwindbare Hindernisse gestellt und ausgeschlossen werden, …
… dann unterstützen Sie bitte unsere Arbeit: Bleiben Sie mit unserem Rundbrief auf dem Laufenden und tragen Sie unser Anliegen weiter.
1 Da häufig erfragt: Eine einmalige Doppelnennung zu Beginn der Ansprache einer Gruppe ist für uns zeitgemäß und höflich.
Bleiben Sie informiert
Mit unserem Rundbrief halten wir Sie über den Stand unserer Arbeit gegen den Zwang zum Gendern in Hessen auf dem Laufenden.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungsverweis. Erst mit Ihrer Bestätigung sind Sie angemeldet.
Unterstützen Sie uns
Unsere Arbeit gegen den Zwang zum Gendern in Hessen wird allein von Bürgern getragen. Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.

