Das Volksbegehren

Das Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“ will gesetzlich festschreiben, dass die Landesregierung und alle Behörden und Einrichtungen des Landes nach dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung schreiben und sprechen und dass niemand zum Gendern gezwungen wird.

Auf einen Blick

  • Beginn: September 2023
  • Ziel des ersten Schritts: rund 44.000 unterschriebene Stimmzettel (1 Prozent der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten) für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens
  • Ergebnis: über 35.904 unterschriebene Stimmzettel aus ganz Hessen
  • Vertrauensleute: Dr. Bernd Fischer, Frankfurt (Sprecher der Vertrauensleute), Dr. Jürgen Gehb, Kassel, und Dr. Normann Günther, Kassel (Projektkoordination)
  • Unterstützt vom Verein Deutsche Sprache (VDS)
  • Gesetzentwurf: Amtssprachenregelungsgesetz mit Begründung

Die folgenden Texte stammen aus der Zeit der Unterschriftensammlung 2023. Sie sind im Wortlaut wiedergegeben; Schreibfehler sind berichtigt, Abkürzungen ausgeschrieben und einzelne englische Wörter durch deutsche ersetzt. Stimmzettel sammeln wir derzeit nicht mehr.

Unser Aufruf (2023)

Liebe Bürgerinnen und Bürger in Hessen,1

ärgern Sie sich über das Gendern? Über Sternchen, Schrägstriche, Doppelpunkte, Unterstriche, Binnen-Is und Beidnennungen, die Texte mit künstlich aufgeblähten Begriffen wie „User*innen“ und „Anwohner_Innen“ oder „Blasende und Streichende im Orchester“ stilistisch verhunzen und unverständlich machen? Über sogenannte geschlechtsneutrale Formulierungen, die aus einer Aktionärsversammlung eine „Versammlung von Anteilshabenden“, aus einem schlafenden Radfahrer einen „schlafenden Radfahrenden“ und aus einer Apothekerin eine „approbierte Arzneikundige“ machen? Über künstliche Sprechpausen von Moderatoren mitten im Wort?

Wenn ja, gehören Sie zu den gut zwei Dritteln der Menschen, die die Gendersprache ablehnen (Die Seite www.linguistik-vs-gendern.de enthält eine umfassende Darstellung der Umfrageergebnisse.)

Auch führende Sprachwissenschaftler und der Rat für deutsche Rechtschreibung sprechen sich gegen das Gendern aus, Letzterer hat am 14.07.2023 seine Auffassung vom 26.03.2021 bestätigt, Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder andere verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung für Schulen, Verwaltung und Rechtspflege aufzunehmen.

Dennoch versuchen Behörden, Universitäten, Schulen und Rundfunkanstalten – auch in Hessen – die Gendersprache ohne eine wirkliche demokratische Legitimation einzuführen. Die Befürworter behaupten, damit die Gleichberechtigung zu fördern.

Wir sind hingegen der festen Überzeugung, dass Gleichberechtigung nicht über erzwungene Sprachregelungen erreicht werden kann, sondern durch praktisches Handeln in allen Lebensbereichen verwirklicht werden muss.

Die deutsche Sprache bietet mit ihrer Vielfalt und Klarheit alle Möglichkeiten, diskriminierungsfrei zu kommunizieren, und sie gewährleistet, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, dass dem Grundrecht auf Gleichberechtigung und dem Diskriminierungsverbot ausreichend Rechnung getragen wird.

Im Übrigen hat die deutsche Sprache all diese Aufgaben über Jahrhunderte hinweg wunderbar erfüllt, sie ist ein Spiegelbild unserer Kultur, sie verbindet uns, und sie muss deshalb für alle möglichst einfach und verständlich sein! Selbstredend ist auch eine Sprache Veränderungen unterworfen, diese sollten sich aber auf natürliche Weise ergeben und von der Bevölkerung des Landes akzeptiert werden.

Gendern erschwert zudem Menschen mit Sinnesbehinderungen, wie z. B. Blinden oder Hörgeschädigten, aber auch Migranten, die neu in unserem Land sind, die Teilhabe an der zwischenmenschlichen Kommunikation. Ähnliches gilt für Menschen, die auf einfache Sprache angewiesen sind.

Zwar soll jeder privat sprechen können, wie er will (und es ist nicht die Absicht dieser Volksbefragung, irgendeine gesellschaftliche Gruppierung auszugrenzen), unser Land muss aber über eine einheitliche Standardsprache verfügen, mit der wir uns noch über diese unterschiedlichen Gruppierungen hinweg verständigen können!

Insbesondere soll niemand dazu gezwungen werden können, Sprachformen zu verwenden, die nicht im Einklang mit den offiziellen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung stehen.

Insofern geht es bei dieser Volksbefragung auch um Rede- und Meinungsfreiheit!

Mit unserem Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“ wollen wir erreichen, dass die Landesregierung und alle Behörden und Einrichtungen des Landes intern und extern nach dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung kommunizieren und auf die Verwendung der Gendersprache verzichten, wie dies in einigen Bundesländern bereits beschlossen ist. Nach Art. 124 der Landesverfassung ist dazu die Vorlage eines Gesetzentwurfs mit Begründung notwendig. Wir haben einen Gesetzentwurf vorbereitet, den Sie auf unserer Internetseite (Gesetzentwurf) einsehen und herunterladen können.

Oftmals wird in diesem Lande beklagt – ob zu Recht oder zu Unrecht, sei einmal dahingestellt –, dass man in unserem Land als Bürger wenig verändern könne. Wir bieten Ihnen mit diesem Volksbegehren nun die Möglichkeit, zumindest in einem Punkt eine konkrete Änderung herbeizuführen.

Bitte nutzen Sie diese Chance!

Darüber hinaus können Sie uns gerne auch aktiv unterstützen, etwa indem Sie sich bereit erklären, über einen Stand in Ihrer Gemeinde für die Volksbefragung zu werben oder einfach nur in Ihrem Bekanntenkreis Unterstützer gewinnen. Wir lassen Ihnen gerne Stimmzettel und Flugblätter mit unseren Argumenten zukommen. Ferner haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, uns mit einer Spende zu unterstützen!

1 Da häufig erfragt: Eine einmalige Doppelnennung zu Beginn der Ansprache einer Gruppe ist für uns zeitgemäß und höflich.

Stichworte und Daten zur Volksbefragung (PDF)

Häufig gestellte Fragen (Stand 2023)

  1. Warum wird das Volksbegehren durchgeführt?
  2. Wer sind die Initiatoren?
  3. Was ist Gegenstand des Volksbegehrens?
  4. Gibt es denn Regelungen des Landes, die die Gendersprache vorschreiben?
  5. Wie ist das Verfahren?
  6. Wie lange läuft die Abstimmung?
  7. Wie wird sichergestellt, dass die Abstimmung ordnungsgemäß abläuft und dass nur Wahlberechtigte abstimmen?
  8. Wann ist eine Stimme ordnungsgemäß abgegeben?
  9. Wie geht es nach der Prüfung durch die Gemeinden weiter?
  10. Wie sind die Erfahrungen mit dem bisherigen Verlauf des Volksbegehrens?

1. Warum wird das Volksbegehren durchgeführt?

In einigen Bundesländern wurde es durch die Regierungen bereits gestoppt (Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern).

Nachdem der Landtag sich dieses Themas nicht von sich aus annimmt, sollte jetzt das Volk sprechen, und da ist das Volksbegehren das beste Mittel.

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2. Wer sind die Initiatoren?

Initiiert wurde das Volksbegehren durch einen Initiativkreis von vielen Persönlichkeiten aus ganz Hessen. Wir verstehen uns als überparteiliche und unabhängige Initiative gegen den Zwang zum Gendern als einem sprachpolitischen Eingriff in die deutsche Sprache.

Wir möchten nicht das Gendern verbieten, sind nicht transfeindlich und auch nicht antifeministisch, wir halten jedoch Zwang für den falschen Weg.

Alle Äußerungen jenseits unserer offiziellen Pressemitteilungen spiegeln die persönliche Meinung des Verfassers wider und nicht unbedingt die unseres Volksbegehrens.

Die Vertrauensleute sind Dr. Bernd Fischer aus Frankfurt sowie Dr. Jürgen Gehb und Dr. Normann Günther aus Kassel.

Sprecher der Vertrauensleute ist Dr. Bernd Fischer.

Projektkoordinator sowie für Internet und soziale Medien zuständig ist Dr. Normann Günther.

Für die juristische Expertise zeichnet Dr. Jürgen Gehb verantwortlich.

Sie erreichen uns unter info@amtssprache-in-hessen.de.

Die Initiative wird auch vom Verein Deutsche Sprache (VDS) unterstützt, der in Hamburg eine eigene Volksinitiative gestartet hat und die Initiative in Baden-Württemberg unterstützt.

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3. Was ist Gegenstand des Volksbegehrens?

Nach der Landesverfassung müssen die Initiatoren einen ausformulierten Gesetzentwurf mit Begründung einreichen, der von mindestens 1 % der bei der letzten Landtagswahl in Hessen Wahlberechtigten (ca. 44.000) unterzeichnet werden muss.

Wir haben dazu den Entwurf eines „Gesetz zur Regelung der Amtssprache in Hessen – Amtssprachenregelungsgesetz – (AmtssprReglG)“ erarbeitet und auf der Internetseite www.amtssprache-in-hessen.de veröffentlicht, so dass die Bürger sehen können, worüber abgestimmt werden soll und was sie unterstützen.

Wir wollen niemandem das Gendern verwehren. Wer so reden und schreiben möchte, soll und kann dies gerne tun. Das ist das gute Recht jedes Einzelnen auf Rede- und Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG.

Wir lehnen es jedoch ab, dass die Landesregierung und die sonstigen Einrichtungen des Landes, z. B. Ämter und Behörden, Hochschulen und Schulen, die Gendersprache qua Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschriften den Bürgern und den Mitarbeitern des Landes verordnen.

Maßstab ist die amtliche Rechtschreibung, wie sie vom Rat für deutsche Rechtschreibung aufgrund der fortlaufenden Beobachtung der Sprachentwicklung im deutschsprachigen Raum dokumentiert wird.

Sprache entwickelt sich im Alltag durch die Sprechpraxis der Bürger und darf nicht durch staatliche Vorgaben reguliert werden.

Genderzwang verstößt aus unserer Sicht auch gegen die verfassungsrechtlich geschützte Rede- und Meinungsfreiheit der Bürger.

Wir lehnen es weiter ab, dass Prüfungsleistungen in öffentlichen Universitäten, Hochschulen, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und in privaten, unter Aufsicht des Landes stehenden Bildungseinrichtungen deshalb schlechter bewertet oder mit Punktabzügen bedacht werden, weil sie nicht in Gendersprache verfasst wurden, wie dies verschiedentlich zu beobachten ist.

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4. Gibt es denn Regelungen des Landes, die die Gendersprache vorschreiben?

Ja, diese wären künftig unzulässig, wenn unser Gesetz in Kraft treten würde.

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5. Wie ist das Verfahren?

Ein Volksbegehren in einem großen Flächenland zu organisieren, ist eine riesige Herausforderung. Das Gesetz stellt beachtliche Hürden für die direkte Demokratie auf.

Leider sind digitalisierte Stimmabgaben, also auch Faxe oder eingescannte Formulare, nicht zulässig. Sie müssen uns den unterschriebenen Antrag per Post zusenden.

Wir haben das Verfahren deswegen zweistufig organisiert:

a) Zunächst bitten wir um die Registrierung der Unterstützer digital auf unserer Internetseite, wo sich jeder einschreiben kann und zugleich sieht, wie viele Bürger bereits mitmachen. So können wir allen Bürgern in Hessen eine Teilnahme ermöglichen, auch den älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen, sowohl in den Großstädten als auch im ländlichen Raum. Das funktioniert hervorragend, wie die Zahlen zeigen.

b) Parallel dazu füllen die Abstimmenden den Stimmzettel eigenhändig handschriftlich aus und schicken ihn per Post an uns.

Das funktioniert sehr gut. Viele Bürger fragen uns, warum das Verfahren nicht vollständig digitalisiert ist, aber so ist halt das Gesetz.

Sobald wir das Quorum von ca. 44.000 in Hessen wahlberechtigten Bürgern erreicht haben, werden wir per E-Mail noch einen Aufruf starten, mit dem wir alle, die ihren Stimmzettel noch nicht abgegeben haben, darum bitten werden, diesen auszufüllen und uns zuzusenden.

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6. Wie lange läuft die Abstimmung?

Für die Sammlung der Unterschriften für den Zulassungsantrag gibt es keine Befristung. Wir werden deshalb das Verfahren noch weiterlaufen lassen, auch wenn die 44.000 erreicht sind, auch weil erfahrungsgemäß nicht alle eingereichten Stimmen gültig sind. Jede Stimme mehr ist eine Bekräftigung des Volkswillens, der von den Regierenden ernst genommen werden muss.

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7. Wie wird sichergestellt, dass die Abstimmung ordnungsgemäß abläuft und dass nur Wahlberechtigte abstimmen?

Das Gesetz sieht dazu vor, dass die Wohnsitzgemeinden die eingereichten Stimmzettel überprüfen, also die Wahlberechtigung und die Gültigkeit der Beteiligung bestätigen.

Anschließend kommt nochmal richtig Arbeit auf das Team zu: Wir müssen die Stimmzettel nach Gemeinden sortieren und ihnen zuschicken. Um den Verwaltungsaufwand für die Gemeinden möglichst niedrig zu halten, haben wir das Verfahren zentralisiert, d. h. es muss nicht jeder einzeln auf das Rathaus gehen und sich die Wahlberechtigung bescheinigen lassen, sondern wir schicken die erhaltenen Stimmzettel aus einer Gemeinde gebündelt dorthin, so dass die Rathäuser die Bescheinigung für alle Abstimmenden in einem Zug erledigen können und uns anschließend die Stimmzettel wieder zurücksenden.

Diese Stimmzettel werden dann dem Landeswahlleiter übergeben, der diese zählt und dann an die Hessische Landesregierung weitergibt. Diese überprüft dann den Gesetzentwurf auf Verfassungsmäßigkeit.

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8. Wann ist eine Stimme ordnungsgemäß abgegeben?

Dazu sind drei Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie müssen wahlberechtigt für den Landtag von Hessen sein.
  • Sie müssen den authentischen Stimmzettel, den Sie von dieser Internetseite herunterladen können, ausfüllen, persönlich handschriftlich unterzeichnen und an den Vertrauensmann unter der angegebenen Adresse schicken.
  • Ihre Wohnsitzgemeinde muss die Gültigkeit des Stimmzettels und Ihre Wahlberechtigung geprüft und auf dem Stimmzettel bescheinigt haben. Wie bereits ausgeführt: Um die Prüfung durch Ihre Heimatgemeinde kümmern wir uns!

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9. Wie geht es nach der Prüfung durch die Gemeinden weiter?

Alle gültigen Stimmen werden in Papierform in Ordnern gesammelt und der Landesregierung via Landeswahlleiter übergeben. Diese prüft, ob das Gesetz der Verfassung entspricht. Wir werden dann mit der Landesregierung sprechen, um ihre Haltung zum Gesetzentwurf festzustellen. Übernimmt sie ihn als eigenen Entwurf, könnte er im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.

Lehnt sie ihn ab, müssten wir das eigentliche Volksbegehren durchführen.

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10. Wie sind die Erfahrungen mit dem bisherigen Verlauf des Volksbegehrens?

Zwei Erfahrungen lassen sich herausstellen:

Die Bevölkerung von Hessen hat bei dieser Unterschriftensammlung ihr freundlichstes Gesicht gezeigt. Wir haben eine äußerst disziplinierte, sachliche Haltung in einem umstrittenen Thema erlebt, keinen Hass und keine Hetze. Viele waren sehr hilfsbereit und haben ihre Unterstützung angeboten.

Die Aktion ist auf landesweites Interesse gestoßen, vom Reinhardswald bis zum Spessart, vom Taunus bis auf die Rhön. Es ist ein richtiges gutes Hessen-Gefühl sichtbar geworden.

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